Allgemeine Geschäftsbedingungen


AGB

 

 

 

1.    Die Mitgliedschaft besteht für den vereinbarten Zeitraum ab Vertragsbeginn. Der Vertrag verlängert sich um jeweils drei Monate, wenn nicht vier Wochen vor Ablauf  der Vertrag schriftlich per Einschreiben gekündigt, oder abgeändert wird. Schriftliche Kündigung an die Adresse:
Budo-Akademie-Zanshin, Alte Saline 4, Magazin 1, 83435 Bad Reichenhall.

 

2.    Der Beitrag ist im Voraus zu den vereinbarten Zahlungszeitpunkten zu entrichten, auch wenn das Mitglied die Leistungen nicht in Anspruch nimmt.

 

3.    Gerät das Mitglied um mehr als einen Monat in Zahlungsverzug, so ist der  gesamte Restbetrag sofort fällig. Eine eventuell anfallende Rückbuchung wird mit € 10,00 (Bank- und Bearbeitungsgebühren) berechnet.

 

4.    Die BA-Zanshin  übernimmt keinerlei Haftung für Unfälle und den Verlust von mitgebrachten Gegenständen. Das Training erfolgt auf eigene Gefahr.

 

5.    Die für die jeweilige Sparte vorgeschriebene Trainingskleidung sowie Schutzkleidung (Tief-, Zahn-, Kopf- und Brustschutz) muss im Training und bei Prüfungen getragen werden. Die BA-Zanshin übernimmt keine Haftung bei Verletzungen aufgrund nicht angelegter Schutzausrüstung!

 

6.    Sachbeschädigungen in der Trainingsstätte oder an Gegenständen der BA-Zanshin werden auf Kosten des Verursachers behoben

 

7.    Der Vertragsnehmer bestätigt mit seiner Unterschrift keine ihm bekannten ansteckenden Krankheiten (Aids, Hepatitis usw.)  zu haben. Bei Bekannt werden einer Infizierung ist dies der Schulleitung unverzüglich mitzuteilen. Aufgrund des mitunter engen Körperkontaktes ist ein Training mit einer ansteckenden Krankheit in dieser Schule nicht gestattet und möglich. 

 

8.    Veröffentlichung von Bildern oder Videomaterial über Training oder Wettkampf sind ausdrücklich gestattet, es sei denn es wird gegen eine Veröffentlichung schriftlich widersprochen  (möglich unter Punkt 10). 

 

9.     Mündliche Vereinbarungen bedürfen der Bestätigung unter Punkt 10.

10. Sonstige Vereinbarungen:
 

 

 

 

11. Gerichtsstand für beide Teile ist Laufen.

 

12.  Änderungen von Mitgliedsdaten

 

Das Mitglied ist verpflichtet, jede Änderung vertragsrelevanter Daten (Name, Adresse [auch E-Mail-Adresse], Bankverbindung etc.) BA-Zanshin unverzüglich mitzuteilen. Kosten, die BA-Zanshin dadurch entstehen, dass das Mitglied die Änderung der Daten nicht unverzüglich mitteilt, hat das Mitglied zu tragen.

 

13. Preisanpassungsrecht

 

BA-Zanshin ist berechtigt, den Mitgliedsbeitrag zu erhöhen, wenn sich der gesetzliche Umsatzsteuersatz erhöht, wobei sich die Erhöhung des Mitgliedsbeitrags auf den erhöhten Umsatzsteuersatz beschränkt. BA-Zanshin wird das Preiserhöhungsrecht durch Erklärung in Textform (§ 126b BGB) ausüben. Die Preiserhöhung wird ab dem auf den Zugang der Erklärung folgenden Monatsersten wirksam.

 

14. Soweit sich die gesetzliche Umsatzsteuer ermäßigt, ermäßigt sich der Mitgliedsbeitrag entsprechend. Die Ermäßigung tritt mit der Verringerung der Umsatzsteuer ein.

 

15. Kosten bei Rückbuchung

 

Das Mitglied ist verpflichtet, dafür zu sorgen, dass sein Girokonto zum Zeitpunkt der Abbuchung die erforderliche Deckung aufweist. Ist die Abbuchung nicht möglich, sind die dadurch entstandenen zusätzlichen Kosten vom Mitglied zu tragen.

 

16. Zahlungsverzug

 

Befindet sich das Mitglied mit der Zahlung eines Betrags, der zwei Monatsbeiträgen entspricht, in Verzug, so ist BA-Zanshin berechtigt, den Vertrag außerordentlich aus wichtigem Grund zu kündigen. In diesem Falle ist BA-Zanshin berechtigt, Schadenersatz nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen zu verlangen.

 

17. Verzugskosten

 

BA-Zanshin behält sich das Recht vor, dem Mitglied Verzugskosten in Rechnung zu stellen. Hierunter fallen auch die Kosten einer zweckentsprechenden Rechtsverfolgung.

 

 

 

18. SCHLUSSBESTIMMUNGEN

 

 

 

19. Änderungen dieser AGB

 

BA-Zanshin ist berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit Wirkung für die Zukunft zu ändern. BA-Zanshin wird das Mitglied über die Änderungen in Kenntnis setzen, dem Mitglied Gelegenheit geben, den Änderungen innerhalb einer angemessenen Frist nach Inkenntnissetzung zu widersprechen, und besonders darauf hinweisen, dass die Änderungen bei Ausbleiben eines Widerspruchs wirksam werden.